Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des RSC Cronenberg e.V.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des RSC Cronenberg e.V. hinsichtlich der Nutzung seiner Sporthalle zum Trainings- und Wettbewerbsbetrieb
Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beschreibt die Hygienemaßnahmen sowie die Einhaltung der aktuellen CORSchVO für den Trainings- und Wettbewerbsbetrieb des RSC Cronenberg e.V. in der Alfred-Henckels Halle, Ringstr. 13, 42349 Wuppertal.
Zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der folgenden Richtlinien beim Trainings und Wettbewerbsbetrieb ist der Coronabeauftragte Andreas Ullrich.
Trainingsbetrieb
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
• Die unten aufgeführten Hygienemaßnahmen und Regelungen sind an alle Mitglieder zu kommunizieren.
• Eine Einweisung in die Hygienebestimmungen des Vereins ist erfolgt.
• Für jede Trainingseinheit ist ein Trainings-Coronabeauftragter zu benennen, der bei Verhinderung eine Ersatzperson organisiert.
• Die Sporteinheiten sollten möglichst in gleichbleibender Besetzung stattfinden.
• Aushänge in der Halle mit Hygienetipps sind zu beachten.
2. Zutritt zur Halle
• Den Zutritt zur Halle dokumentiert und kontrolliert der Trainings-Coronabeauftragte der im Trainingsplan gekennzeichneten Mannschaft im Eingangsbereich des Haupteingangs.
• Zutritt haben Spieler und Spielerinnen sowie Trainer/innen sowie Mannschaftszugehörige der für diese Trainingszeit eingeteilten Mannschaft sowie Vorstandsmitglieder ( Kinder unter 14 Jahren dürfen durch einen erziehungsberechtigten Erwachsenen begleitet werden)
• Die Halle dürfen nur gesunde Personen ohne Symptome einer COVID 19 Erkrankung betreten, die in den letzten zwei Wochen keinen wissentlichen Kontakt zu COVID 19 Patienten hatten.
• Beim Betreten bzw. Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
• In der Halle gilt für die Trainingsteilnehmer das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Laufwegen, beim betreten und verlassen der Halle.
• Alle anderen Personen sind in der kompletten Halle verpflichtet einen Mund-Nase-Bedeckung zu tragen sowie die allgemein gültigen Corona-Abstandsregeln einzuhalten.
• Die Aktiven ziehen ihre Rollschuhe in der Ankunftszone /Ruhezone an.
• Die Trainer und Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet
3. Trainingsbetrieb
• Der/die Trainings-Coronabeauftragte ist für die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen zuständig, fertigt eine Liste zur Kontakt Nachverfolgung oder stellt sicher das sich alle Trainingsteilnehmer über den Hygiene Ranger ( https://hygiene-ranger.de/unternehmen/rsc-cronenberg-e-v ) eingecheckt haben
• Die Mund-Nasen-Bedeckung kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
• Jeder Teilnehmende bringt Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt.
• Zwischen den Trainingseinheiten findet eine Pause von 15 Minuten statt, um Hygienemaßnahmen durchzuführen, einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen und die Trainingsfläche gründlich zu lüften. Hierzu werden die gegenüberliegenden Notausgangstüren geöffnet und die „Ankunft und Ausgangszone durch den Trainings-Coronabeauftragten gereinigt.
• Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung oder Verabschiedung müssen unterbleiben.
• Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen gehören zu der 30 Personen Gruppe, für die entfällt das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung während der Trainingseinheit
• Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu unterlassen. Trillerpfeifen werden nicht genutzt.
• Der Löwenshop (Gerätelager) ist für eine Person zugänglich.
• Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/ Übungsleiter*in geschehen. Dies gilt z.B. für das Aufsuchen der Toilettenanlagen.
Nach der Trainingseinheit
• Alle Teilnehmenden verlassen die Alfred-Henckels Halle unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln und dem Richtungsgebot durch den Hinterausgang.
• Die Trainings-Coronabeauftragten lüften die Trainingsfläche.
• Die Trainings-Coronabeauftragten reinigen und desinfizieren sämtliche genutzten Sportgeräte.
• Die Kontakte unter den Trainer*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
4. Vereinsheim
• Das Vereinsheim bleibt geschlossen
• Es werden keinerlei Speisen oder Getränke ausgegeben
5. Kabinen und Toiletten
• Die Kabinen bleiben zum Umkleiden für die Mannschften geschlossen.
• Eine Behandlung zur Physiotherapie in der Kabine ist zulässig, dabei ist die Nutzung von zwei Personen gleichzeitig gestattet.
• Die Spieler müssen weitestgehend komplett umgezogen zur Trainingseinheit erscheinen.
• Die Duschen bleiben geschlossen.
• Toiletten dürfen immer nur von einer Person betreten werden.
• Nach dem Toilettengang sind die Hände zu desinfizieren.
• Die Toiletten müssen täglich durch eine Reinigungskraft gereinigt werden.
Wettbewerbsbetrieb
6. Allgemeine Rahmenbedingungen
• Die unten aufgeführten Hygienemaßnahmen und Coronabedingten-Regelungen werden an alle Mittglieder, Zuschauer und Spieler kommuniziert.
• Eine Einweisung in die Hygienebestimmungen werden in Form von Piktogrammen und Aushänge an die Besucher vermittelt.
• Die Halle dürfen nur gesunde Personen ohne Symptome einer COVID 19 Erkrankung betreten, die in den letzten zwei Wochen keinen wissentlichen Kontakt zu COVID 19 Patienten hatten.
• Alle Zuschauer betreten die Sporthalle getrennt von den Spielern über den Hintereingang (Straße: Am Hofe).
• Die Kontaktpersonen Nachverfolgung wird durch Aufnahme der Adresse und Telefonnummer auf den vorgefertigten Kontaktpersonennachverfolgungs Formulare erfasst.
• Des weiteren werden zur Umsetzung Ordner durch den RSC Cronenberg gestellt.
• Die Ordner unterbinden Ansammlungen von Zuschauern im Eingangsbereich bei der Erfassung der Rückverfolgbarkeit und kontrollieren die Einhaltung der Hygienevorschriften.
• Offizielle, Helfer, und Spieler werden gesondert zur Rückverfolgung in einer vorgefertigten Kontaktpersonennachverfolgungs Formulare erfasst.
• Es dürfen keine Schwenkfahnen, Blockfahnen und keine Tröten zur Anfeuerung mit in die Halle gebracht werden, in die rein geblasen/gepustet wird.
• Die maximale Zuschauerzahl beträgt 150 Personen.
• Gästefans dürfen nicht anreisen und erhalten keinen Zutritt zur gesamten Sportanlage.
• Die Zuschauer sitzen in einem Mindestabstand von 1,5m vom Spielfeld entfernt und dürfen den Abstand zu den Spielern nicht unterschreiten.
• In der Halle sind nur Sitzplätze für die Zuschauer vorhanden. (Stehplatz-Verbot)
• Zuschauer sind in der kompletten Halle verpflichtet einen Mund-Nase-Bedeckung zu tragen sowie die allgemein gültigen Corona-Abstandsregeln einzuhalten.
• Es gilt in der Halle, sowie auf dem ganzen Sportgelände absolutes Alkoholverbot.
• Alkoholisierten Personen ist der Zutritt zum Sportgelände nicht gestattet.
7. Zutritt zur Halle
• Den Zutritt zur Halle erfolgt für die Zuschauer über den Hintereingang (Am Hofe)
• Spieler, Offizielle und Mannschaftsangehörige betreten die Halle über den Haupteingang (Ringstraße)
• Es besteht eine Trennung von Zuschauern und Spielern.
• Die Halle dürfen nur gesunde Personen betreten, die in den letzten zwei Wochen keinen wissentlichen Kontakt zu COVID 19 Patienten hatten.
• Beim Betreten bzw. Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
• In der Halle gilt für die Spieler, Offizielle und Mannschaftsangehörigen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Laufwegen, beim betreten und verlassen der Halle.
• Auf den Laufwegen sind Laufrichtungen gekennzeichnet.
8. Spielbetrieb
• Die Mund-Nasen-Bedeckung kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
• Getränke der Spieler sind namentlich gekennzeichnet.
• Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung oder Verabschiedung müssen unterbleiben.
• Alle Teilnehmenden verlassen die Alfred-Henckels Halle unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.
• Die Kontakte unter den Trainer*innen und Spieler*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten
9. Kabinen und Toiletten
• Die Kabinen stehen zum Umkleiden und Duschen zur Verfügung, hier ist auf ausreichende Belüftung zu achten.
• In den Kabinen und Toiletten muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
• Auf den Toiletten ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
• Nach dem Toilettengang sind die Hände zu desinfizieren.
• Die Toiletten müssen täglich durch eine Reinigungskraft gereinigt werden
Andreas Ullrich
Coronabeauftragter